Transportgefährdung

Transportgefährdung, die gemeingefährliche Beeinträchtigung der Betriebssicherheit einer Schienen- oder Schwebebahn, der Schifffahrt oder der Luftfahrt durch Beschädigung der Anlagen oder Beförderungsmittel, Bereiten von Hindernissen oder ähnliche Eingriffe (§ 315 StGB), ferner auch das Führen derartiger Beförderungsmittel in trunkenem oder aufgrund anderer Mittel berauschtem Zustand oder unter grob pflichtwidrigem Verstoß

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