Bankrott

Bankrott [von italienisch banca rotta »zerbrochene Bank« (des Geldwechslers)] der, -s/-e, Bankerott, Bankbruch,

eine Insolvenzstraftat; das Unvermögen eines Schuldners, seine Gläubiger zu befriedigen. Nach §§ 283, 283 a StGB werden Schuldner bestraft, die sich bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sorgfaltswidrig verhalten, z. B. Rechte anderer vortäuschen oder Waren erheblich unter ihrem Wert in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise veräußern, ihre Vermögenskrise

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