Transitabkommen

Transit|abkommen, allgemein ein zwischenstaatliches Abkommen im Bereich des Personen- und Güterverkehrs über die erleichterte Benutzung von Verkehrswegen; im engeren Sinn Bezeichnung für das Verwaltungsabkommen vom 17. 12. 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR (in Kraft seit 3. 6. 1972); regelte in Ausführung des Berlinabkommens (3. 9. 1971

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