Luftkorridor (allgemein)

Luftkorridor, allgemein ein räumlich festgelegter Luftverkehrsweg; im engeren Sinn die im Viermächteabkommen vom 30. 11. 1945 – Bestätigung durch den Alliierten Kontrollrat – zwischen den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges festgelegten drei Verbindungsstrecken (je 32 km bzw. 20 Meilen breit, 3 000 m hoch) zwischen Berlin einerseits (West; Flugplätze

Quellenangabe

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