innerdeutsche Beziehungen
innerdeutsche Beziehungen, deutsch-deutsche Beziehungen,
in der Zeit der deutschen Teilung (1945/49–90) Bezeichnung für die Gesamtheit der Beziehungen (einschließlich der privaten Kontakte) über die innerdeutsche Grenze, im engeren Sinn für die staatlichen Kontakte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR; als Terminus in der Bundesrepublik Deutschland seit etwa Mitte der 1960er-Jahre üblich.
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