subjektives Recht
subjektives Recht, eine von der Rechtsordnung dem Einzelnen zur Befriedigung seiner Interessen eingeräumte Berechtigung. Davon abzugrenzen ist das objektive Recht als die Gesamtheit der bestehenden Rechtsnormen. Nicht jede für den Einzelnen günstige Norm des objektiven Rechts räumt ihm ein subjektives Recht ein. Ist der Einzelne selbst nicht im eigentlichen Sinn berechtigt,
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