Strohmann (Zivilrecht)
Strohmann, Zivilrecht:
Strohmann ist, wer in verdeckter Treuhänderschaft als Inhaber bestimmter Rechte und Pflichten erscheint, während die wirtschaftlichen Auswirkungen zugunsten und zulasten anderer Personen eintreten. Das Geschäft eines Strohmanns ist kein Scheingeschäft; es ist also zulässig, sofern nicht gegen Verbotsgesetze verstoßen wird (Umgehungsgeschäft). Der Strohmann wird aus seinen Handlungen berechtigt und
Informationen zum Artikel
Quellenangabe