Stimmrechtsbeschränkung (Aktienrecht)

Stimmrechtsbeschränkung, Aktienrecht:

Begrenzung der Abstimmungsbefugnis der Aktionäre, die mehrere Aktien derselben Gesellschaft besitzen, durch satzungsmäßige Festlegung eines Höchststimmrechts, nunmehr nur noch bei nicht börsennotierten AG zulässig (Ausnahme: Volkswagen AG) und daher heute von beschränkter Bedeutung. Der Aktionär hat dann entweder nur eine bestimmte Höchstzahl von Stimmen, oder die Aktien gewähren Stimmrechte nur

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