Steuererstattung

Steuer|erstattung, Rückzahlung bereits entrichteter Steuern an den Steuerpflichtigen, wenn sie ohne rechtlichen Grund gezahlt worden sind oder wenn der rechtliche Grund für die Zahlung inzwischen weggefallen ist (§ 37 Absatz 2 Abgabenordnung). Im Verbrauchsteuerrecht wird der Begriff teilweise auch im Sinne von Steuervergütung verwendet.

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