Billigkeitserlass (Steuerrecht)
Billigkeitserlass, Steuerrecht:
vollständiger oder teilweiser Erlass von Steuerschulden (Verzicht von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis), sofern ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre (§§ 227 und 163 Abgabenordnung). Die Unbilligkeit kann in der Sache oder in der Person des Steuerpflichtigen liegen. Sachliche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen
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