Rechtsbehelf
Rechtsbehelf, jedes von der Rechtsordnung zugelassene Vorbringen (Antrag, Gesuch), das die Änderung einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung zum Ziel hat. Die Rechtsbehelfe sind nur zum Teil an Formen und Fristen gebunden und umfassen als Oberbegriff auch die Rechtsmittel, führen sonst aber in der Regel nicht in die höhere Instanz
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