Staatsangehörigkeitsrecht

Als Staatsangehörigkeitsrecht bezeichnet man das Rechtsgebiet, das die Zuordnung von Menschen zu einem Staat regelt.

Aus dieser Zuordnung, der Staatsangehörigkeit, ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten. Zu den Rechten gehören v. a. das Recht, sich im Inland aufzuhalten und dort zu wohnen sowie politische Beteiligungsrechte wie das aktive und das passive Wahlrecht (siehe dazu Wahl). Die wichtigste Rechtsquelle des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts ist das Staatsangehörigkeitsgesetz

Grundprinzipien des Staatsangehörigkeitsrechts

Erlangung der Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht

Erwerb durch Geburt

Erwerb durch Einbürgerung

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Ausbürgerung

Verlust aufgrund eigener Handlungen

Doppelte Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsrecht in Österreich

Staatsangehörigkeitsrecht in der Schweiz

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.