Staatsangehörigkeitsrecht
Als Staatsangehörigkeitsrecht bezeichnet man das Rechtsgebiet, das die Zuordnung von Menschen zu einem Staat regelt.
Aus dieser Zuordnung, der Staatsangehörigkeit, ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten. Zu den Rechten gehören v. a. das Recht, sich im Inland aufzuhalten und dort zu wohnen sowie politische Beteiligungsrechte wie das aktive und das passive Wahlrecht (siehe dazu Wahl). Die wichtigste Rechtsquelle des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts ist das Staatsangehörigkeitsgesetz
Grundprinzipien des Staatsangehörigkeitsrechts
Erlangung der Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht
Erwerb durch Geburt
Erwerb durch Einbürgerung
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Ausbürgerung
Verlust aufgrund eigener Handlungen
Doppelte Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsrecht in Österreich
Staatsangehörigkeitsrecht in der Schweiz
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe