Erwerb durch Geburt
Traditionell gilt in Deutschland, entsprechend seiner Geschichte als Auswanderungsland, das Abstammungsprinzip. Die deutsche Staatsangehörigkeit erhält demnach, wer von deutschen Eltern abstammt. Nach heute geltendem Recht erwirbt man die Staatsangehörigkeit auf diese Weise, wenn man eine deutsche Mutter oder einen deutschen Vater hat.
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe