Sperrminorität
Sperrminorität, in der Aktiengesellschaft die Anzahl an Stimmen, die erforderlich ist, um eine Satzungsänderung zu verhindern; das sind, da Satzungsänderungen regelmäßig mit Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals zu beschließen sind, mindestens eine Aktie mehr als ein Viertel der Aktien. Aktien, die kein Stimmrecht gewähren (Vorzugsaktien), sind für
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