Staatsaufbau und Nationalsymbole
Nach der Verfassung von 1978 ist Spanien eine parlamentarische Erbmonarchie. Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte zugleich ist der spanische König. Volksvertretung und Gesetzgebungsorgan ist das Zweikammerparlament, die Cortes Generales. Dieses Parlament besteht aus dem Abgeordnetenhaus (congreso de los diputados) und aus dem Senat (senado) als Vertretung der autonomen Regionen Spaniens.
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Mitwirkende
Alexander Ströhl
Quellenangabe