Sicherheitsbeauftragter
Sicherheitsbeauftragter, gemäß § 22 SGB VII vom Arbeitgeber unter Mitwirkung des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 Beschäftigten zu bestellende Person. Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, sich v. a. vom Vorhandensein und
Informationen zum Artikel
Quellenangabe