Schullexikon

Schullexikon
Login

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung, Minijob [-dʒɔb], eine Beschäftigung, deren Arbeitsentgelt regelmäßig 556 € im Monat nicht übersteigt.

Für die geringfügig entlohnte Beschäftigung gelten besondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Der 2003 in Deutschland eingeführte, unkomplizierte Hinzuverdienst ist ein Mittel der Arbeitsmarktpolitik und zielt auf die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit ab.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.