Seniorat (Rechtsgeschichte)

Seniorat [lateinisch] das, -(e)s/-e, Rechtsgeschichte:

mehrschichtiger Begriff, besonders für das Verhältnis zwischen Lehnsherr (französisch seigneur) und Vasall im mittelalterlichen Recht; ferner ein (zum Teil noch heute, beim Benediktinerorden) nach Klosterrecht einzurichtendes Ratskollegium erfahrener Mönche; auch eine privatrechtliche Erbfolgeordnung, die ohne Rücksicht auf Linie und Grad der Verwandtschaft die Erbschaft dem ältesten Familienmitglied zuweist.

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