Selbstbestimmungsgesetz

Voraussetzungen einer Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen für Erwachsene

Wer Geschlechtseintrag und Vornamen im Register ändern lassen will, muss eine »Erklärung mit Eigenversicherung« abgeben. Die Eigenversicherung (von der Person selbst abzugebende Versicherung) muss aussagen, dass die beantragte Änderung der eigenen Geschlechtsidentität am besten entspricht und man sich der Tragweite der mit der Erklärung verbundenen Folgen bewusst ist.

Voraussetzungen einer Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen für Minderjährige

Auch bei Kindern und Jugendlichen können Geschlechtseintrag und Vorname(n) geändert werden. Dabei sind aber besondere Regeln zu beachten. Man muss außerdem zwischen Minderjährigen unter 14 Jahren und Minderjährigen über 14 unterscheiden. Für alle Minderjährigen gilt eine Ausnahme von der Sperrfrist für eine erneute Änderung. Das bedeutet, es kann ohne Wartezeit

Minderjährige ab 14 Jahren

Minderjährige unter 14 Jahren

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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