Voraussetzungen einer Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen für Erwachsene
Wer Geschlechtseintrag und Vornamen im Register ändern lassen will, muss eine »Erklärung mit Eigenversicherung« abgeben. Die Eigenversicherung (von der Person selbst abzugebende Versicherung) muss aussagen, dass die beantragte Änderung der eigenen Geschlechtsidentität am besten entspricht und man sich der Tragweite der mit der Erklärung verbundenen Folgen bewusst ist.
Voraussetzungen einer Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen für Minderjährige
Auch bei Kindern und Jugendlichen können Geschlechtseintrag und Vorname(n) geändert werden. Dabei sind aber besondere Regeln zu beachten. Man muss außerdem zwischen Minderjährigen unter 14 Jahren und Minderjährigen über 14 unterscheiden. Für alle Minderjährigen gilt eine Ausnahme von der Sperrfrist für eine erneute Änderung. Das bedeutet, es kann ohne Wartezeit
Minderjährige ab 14 Jahren
Minderjährige unter 14 Jahren
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe