Minderjährige unter 14 Jahren
Bei Minderjährigen unter 14 Jahren müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung abgeben. Wenn ein Kind mindestens fünf Jahre alt ist, kann die Erklärung nicht ohne sein Einverständnis abgegeben werden. Bei der Abgabe der Erklärung beim Standesamt muss das Kind, für das die Erklärung abgegeben wird, anwesend sein. Der oder
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Mitwirkende
Ralph Zade
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