Rechtslage nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Nach dem SBGG ist kein gerichtliches Verfahren mehr nötig. Für das Änderungsverfahren sind die Standesämter zuständig. Für eine Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag sind außerdem keine Gutachten mehr nötig. Mit dem SBGG wird das Verfahren also stark erleichtert.
Voraussetzungen einer Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen für Erwachsene
Voraussetzungen einer Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen für Minderjährige
Offenbarungsverbot
Folgen einer Änderung des Geschlechtseintrags in anderen Rechtsgebieten
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe