Selbstbestimmungsgesetz

Rechtslage nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Nach dem SBGG ist kein gerichtliches Verfahren mehr nötig. Für das Änderungsverfahren sind die Standesämter zuständig. Für eine Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag sind außerdem keine Gutachten mehr nötig. Mit dem SBGG wird das Verfahren also stark erleichtert.

Voraussetzungen einer Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen für Erwachsene

Voraussetzungen einer Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen für Minderjährige

Offenbarungsverbot

Folgen einer Änderung des Geschlechtseintrags in anderen Rechtsgebieten

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.