Standesamt
Standesamt, Behörde zur Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen per Eintragung in die Personenstandsregister, vorgenommen durch den Standesbeamten oder die Standesbeamtin.
Rechtsgrundlagen in Deutschland sind v. a. das Personenstandsgesetz (PStG), die Personenstandsverordnung (PStV) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV). Die standesamtlichen Aufgaben obliegen den Gemeinden als staatliche Angelegenheiten zur Erfüllung nach Weisung.
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