Quittung (Recht)

Quittung [zu mittelhochdeutsch quit »quitt«, unter Einfluss von französisch quitter, mittellateinisch qui(e)t(t)are »aus einer Verbindlichkeit entlassen«], Empfangsschein, Recht:

schriftliches Bekenntnis über den Empfang einer geschuldeten Leistung (§§ 368 ff. BGB). Zur Erteilung einer Quittung ist der Gläubiger auf Verlangen gegen Empfang der Leistung verpflichtet. Für die Löschung einer Hypothek in öffentlich beglaubigter Form kann der Schuldner eine löschungsfähige Quittung (§ 1144 BGB) verlangen. – Die Kosten der

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