Vorsatz
Die Begehung setzt Vorsatz voraus. Wer fahrlässig eine fremde Sache beschädigt – etwa indem er aus Versehen einen Porzellanteller vom Tisch wirft, der daraufhin zerspringt – wird nicht wegen Sachbeschädigung bestraft.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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