Rechtswidrigkeit
In der Regel ist eine Sachbeschädigung rechtswidrig. Als Rechtfertigungsgrund kommt in erster Linie die Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers infrage. Eine Einwilligung liegt z. B. vor, wenn bei einem Umzug die Umziehende die Umzugshelfer bittet, einen alten Schrank zu zerhacken, damit er leichter entsorgt werden kann.
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Mitwirkende
Ralph Zade
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