Sachbeschädigung

Rechtswidrigkeit

In der Regel ist eine Sachbeschädigung rechtswidrig. Als Rechtfertigungsgrund kommt in erster Linie die Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers infrage. Eine Einwilligung liegt z. B. vor, wenn bei einem Umzug die Umziehende die Umzugshelfer bittet, einen alten Schrank zu zerhacken, damit er leichter entsorgt werden kann.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.