Regierungsbezirk
Regierungsbezirk, in den Ländern mit dreistufigem Verwaltungsaufbau der auf der Mittelstufe angesiedelte Verwaltungsbezirk der allgemeinen Landesverwaltung, so in Baden-Württemberg (4), Bayern (7), Hessen (3) und NRW (5). In einigen Ländern wurden bei ihrer Entstehung nach 1945 keine Regierungsbezirke gebildet. In neuerer Zeit wurden Regierungsbezirke verschiedentlich (Rheinland-Pfalz 2000, Sachsen-Anhalt 2004,
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