Hauptverwaltungen
Hauptverwaltungen, seit 2002 Bezeichnung für die ehemaligen Landeszentralbanken in den zuletzt neun Zentralbankbereichen. Die neun Hauptverwaltungen (Hauptverwaltungsbereiche sind Baden-Württemberg; Bayern; Berlin und Brandenburg; Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt; Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein; Hessen; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz und Saarland; Sachsen und Thüringen) besitzen seit 2003 einen einheitlichen organisatorischen Aufbau und gliedern sich in
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