Rechtsverhältnis

Rechtsverhältnis, die sich aus einem bestimmten Lebenssachverhalt ergebende rechtliche Beziehung zwischen Personen untereinander oder zwischen einer Person und einem Gegenstand, z. B. Schuldverhältnis, Beamtenverhältnis. Kein Rechtsverhältnis bilden, auch wenn sie rechtserheblich sein sollten, bloße Tatsachen (z. B. Unwahrheit einer Behauptung) oder abstrakte Rechtsfragen. Von rechtlicher Bedeutung ist das Bestehen

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