Rechtstheorie

Rechts|theorie, Richtung der Rechtsphilosophie, die sich wissenschaftssystematisch, methodisch, inhaltlich und durch ihre Forschungsgebiete von dieser abzugrenzen sucht. Der Untersuchungsbereich der Rechtstheorie ist gekennzeichnet durch ein verstärktes Interesse an Normtheorie, Semantik, Syntax und Pragmatik der Rechtssprache, Metaethik, juristischer Rhetorik, Gesetzgebungstheorie, Rechtslogik, deontischer Logik, juristischer Methodenlehre und Wissenschafts-, Argumentations-, Struktur- und

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.