Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung, die an den Empfänger (Adressaten) v. a. einer gerichtlichen Entscheidung gerichtete Erklärung (Belehrung, Information), dass und auf welche Weise die Entscheidung durch Rechtsmittel angegriffen werden kann. Die Rechtsmittelbelehrung ist der Entscheidung anzufügen; Form, Frist und genaue Bezeichnung (besonders Adresse) der Stelle, bei der das Rechtsmittel einzulegen ist, sind

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