Prokura

Prokura [italienisch] die,

Vollmacht, die der Inhaber eines Handelsgeschäfts (oder dessen gesetzlicher Vertreter) einem Mitarbeiter durch eine ausdrückliche Erklärung erteilt hat. Der Inhaber der Vollmacht, der Prokurist, ist berechtigt, alle Arten von Geschäften und Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Prokura kann einem einzelnen Mitarbeiter oder mehreren gemeinsam

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