Recall (Recht)

Recall [rɪˈkɔːl, englisch »Rückruf«] der, -s,

Recht: 1) v. a. im angloamerikanischen Raum gebräuchlicher verfassungsrechtlicher Begriff; bezeichnet die (jederzeit mögliche) Abberufung des Inhabers eines Wahlamtes durch die entsendende Wahlkörperschaft (z. B. durch die Wählerschaft); zielt auf die ständige Kontrolle der Gewählten durch die Wähler. In den Verfassungen repräsentativer Demokratien ist die Möglichkeit des Recalls oft

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