Quasisteuern

Quasisteuern, parafiskalische Sonderabgaben,

zur Erfüllung spezieller Aufgaben von bestimmten Gruppen erhobene zweckgebundene Abgaben, für deren Einziehung und Verwendung meist besondere selbstständige Institutionen (Parafiski) zuständig sind und die nach steuerrechtlichen Kriterien weder Steuern noch Gebühren oder Beiträge darstellen. Sie werden zum Teil auch als Ausgleichsabgaben im weiteren Sinn bezeichnet. Nach der Zielsetzung lassen

Quellenangabe

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