qualifizierte Straftat

qualifizierte Straftat, qualifiziertes Erfolgsdelikt,

Straftat, die gegenüber dem Grunddelikt wegen Vorliegens eines zusätzlichen Merkmals strenger bestraft wird, z. B. Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB) gegenüber einfacher Körperverletzung (§ 223 StGB) oder Diebstahl mit Waffen gegenüber dem einfachen Diebstahl (§§ 242, 244 StGB).

Quellenangabe

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