Public-private-Partnership
Public-private-Partnership [ˈpʌblɪk ˈpraɪvət ˈpɑːtnəʃɪp, englisch], Private-public-Partnership, Abkürzung jeweils PPP, auch Öffentlich Private Partnerschaft, Abkürzung ÖPP,
Form der kooperativen Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Verwaltung und Privatwirtschaft beim Entwerfen, bei der Planung, der Erstellung, der Finanzierung, dem Betreiben und Verwerten von bislang in staatlicher Verantwortung erbrachten Aufgaben beziehungsweise Dienstleistungen (wie z. B. Infrastruktur). Die Zusammenarbeit variiert v. a. bezüglich der Verteilung von Entscheidungsbefugnissen und Eigentumsrechten zwischen privaten und
Informationen zum Artikel
Quellenangabe