gemischtwirtschaftliches Unternehmen
gemischtwirtschaftliches Unternehmen, ein Unternehmen (in privatrechtlicher Form), an dem sowohl öffentliche Träger (Bund, Länder, Gemeinden) als auch private Anteilseigner beteiligt sind. In Betracht kommen nach dem Haushalts- und dem Gemeindewirtschaftsrecht nur Rechtsformen, bei denen die Haftung der öffentlichen Hand auf eine bestimmte Einlage beschränkt ist: AG, GmbH, (seltener) eGmbH.
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