Schullexikon

Schullexikon
Login

gemischtwirtschaftliches Unternehmen

gemischtwirtschaftliches Unternehmen, ein Unternehmen (in privatrechtlicher Form), an dem sowohl öffentliche Träger (Bund, Länder, Gemeinden) als auch private Anteilseigner beteiligt sind. In Betracht kommen nach dem Haushalts- und dem Gemeindewirtschaftsrecht nur Rechtsformen, bei denen die Haftung der öffentlichen Hand auf eine bestimmte Einlage beschränkt ist: AG, GmbH, (seltener) eGmbH.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.