Prälat (katholisches Kirchenrecht)

Prälat [mittellateinisch, eigentlich »der Vorgezogene«] der, -en/-en,  katholisches Kirchenrecht:

im eigentlichen Sinn der Träger ordentlicher Jurisdiktion, also der Vorsteher einer Teilkirche; auch Bezeichnung für andere Ordinarien und hohe Amtsträger der römischen Kurie. Darüber hinaus gibt es die Bezeichnung Prälat als geistlichen Ehrentitel, wobei drei Grade unterschieden werden: Apostolischer Protonotar, Ehrenprälat Seiner Heiligkeit und Kaplan Seiner Heiligkeit.

Quellenangabe

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