Ordinarius (katholisches Kirchenrecht)
Ordinarius [lateinisch »ordentlich«] der, -/...ri|en, katholisches Kirchenrecht:
der Träger ordentlicher, kirchlicher Jurisdiktion. Ordinarien sind außer dem Papst der regierende Bischof, die diesem gleichgestellten Prälaten, der Generalvikar und Bischofsvikar sowie der Diözesanadministrator. Da ihre Jurisdiktion sich auf ein bestimmtes Territorium erstreckt, werden sie als Ortsordinarien (lateinisch »ordinarius loci«) bezeichnet. Zu den Ordinarien gehören auch die höheren Oberen
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