Rota (katholisches Kirchenrecht)
Rota [lateinisch »Rad«, wohl nach der kreisrunden Richterbank] die, -, katholisches Kirchenrecht:
amtliche Bezeichnung (seit 1988) Rota Romana (Römische Rota), das ordentliche päpstliche Gericht für Berufungen in kirchlichen Prozessen, im Allgemeinen erst in dritter oder weiterer Instanz, überwiegend in Ehesachen. In erster Instanz ist sie für Streitsachen unter Bischöfen und anderen hohen kirchlichen Personen sowie für ihr direkt vom Papst übertragene
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