Protokoll (freiwillige Gerichtsbarkeit)

Protokoll [mittellateinisch, von mittelgriechisch prōtókollon, eigentlich »(den amtlichen Papyrusrollen) vorgeleimtes (Blatt)«] das, -s/-e,  freiwillige Gerichtsbarkeit:

Es gibt u. a. Protokolle des Richters, des Rechtspflegers, des Urkundsbeamten (Geschäftsstelle) und v. a. des Notars, besonders bei Beurkundung von Rechtsgeschäften (z. B. Verträge, Testamente). Notarielle Protokolle müssen die Erklärungen der Beteiligten beziehungsweise die Wahrnehmungen des Notars enthalten, bei Willenserklärungen den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und unterschrieben

Quellenangabe

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