Preußisches Allgemeines Landrecht
Preußisches Allgemeines Landrecht, Abkürzung ALR, eigentlich Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten,
Kodifikation großer Teile des in Preußen geltenden Rechts vom 1. 6. 1794, unter dem Großkanzler Johann Heinrich Casimir Graf von Carmer (* 1720, † 1801) von C. G. Svarez bearbeitet. Das nahezu 20 000 Paragrafen umfassende Werk ist als nie wiederholter Versuch anzusehen, die Gesamtheit der Rechtsordnung in einem einzigen Gesetzbuch
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