Kodifikation

Kodifikation [zu Kodex und lateinisch facere, in Zusammensetzungen -ficere »machen«, »bewirken«] die, -/-en,

nach Plan und Regelungsabsicht des Gesetzgebers neu gestaltete, die Rechtsfragen grundsätzlich abschließend regelnde Gesamtdarstellung einzelner oder mehrerer Rechtsgebiete in einheitlichen Gesetzbüchern, im Unterschied zur bloßen Zusammenfassung bereits bestehender Regeln und zu den (nur einzelne Rechtsverhältnisse regelnden) Einzel- oder Gelegenheitsgesetzen. Das Zeitalter der Kodifikation war die Zeit des späten Naturrechts (Preußisches

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