Pfarrgemeinderat (katholisches Kirchenrecht)

Pfarrgemeinderat, in der Schweiz Pfarreirat, katholisches Kirchenrecht:

vom 2. Vatikanischen Konzil im Sinne kollegial-konsensualer Leitungsverantwortung (lateinisch consilium) empfohlenes Gremium, in dem Laien mit der Pfarrgeistlichkeit die Seelsorgearbeit beraten und fördern sollen; in den deutschen Diözesen seit 1975 in den Kirchengemeinden (Pfarreien) eingeführt. Der Pfarrgemeinderat koordiniert Aktivitäten der Laien und berät den Pfarrer in pastoralen Fragen. Er setzt

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