Person (Recht)
Person [mittelhochdeutsch persōn(e), von lateinisch persona »Maske« (des Schauspielers), dann der Schauspieler selbst und die von ihm dargestellte Rolle, von personare »hindurchtönen«], Recht:
jeder, dem die Rechtsordnung die Fähigkeit zuschreibt, Rechte und Pflichten zu haben. Man unterscheidet zwischen natürlicher Person (das ist jeder Mensch) und juristischen Personen.
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