Person (Recht)

Person [mittelhochdeutsch persōn(e), von lateinisch persona »Maske« (des Schauspielers), dann der Schauspieler selbst und die von ihm dargestellte Rolle, von personare »hindurchtönen«], Recht:

jeder, dem die Rechtsordnung die Fähigkeit zuschreibt, Rechte und Pflichten zu haben. Man unterscheidet zwischen natürlicher Person (das ist jeder Mensch) und juristischen Personen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.