Prozessfähigkeit
Prozessfähigkeit, die Fähigkeit, einen Prozess selbst oder durch selbst bestellte Vertreter zu führen. Eine Person ist insoweit prozessfähig, als sie sich durch Verträge verpflichten kann (§ 52 ZPO), d. h., die Prozessfähigkeit entspricht im materiellen Recht der (unbeschränkten) Geschäftsfähigkeit. Eine Partei kann auch nur für gewisse Arten von Prozessen
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