Patronat (kirchliche Rechtsgeschichte)

Patronat [lateinisch] das, -(e)s/-e, kirchliche Rechtsgeschichte:

Patronatsrecht, Rechtsbeziehung zwischen katholischer oder evangelischer Kirche und dem Stifter einer Kirche oder eines Benefiziums beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger (Kirchenpatron). Das wichtigste Recht bestand darin, der zuständigen kirchlichen Autorität für die Besetzung des betreffenden Amtes einen verbindlichen Vorschlag zu machen. Dieses Recht beruhte auf dem mittelalterlichen Eigenkirchenwesen und konnte deshalb

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