Patron (altrömisches Recht)

Patron [lateinisch patronus, zu pater »Vater«] der, -s/-e, altrömisches Recht:

der Schutzherr in einem persönlichen, vererbbaren Verhältnis zum Klienten, der ihm Dankbarkeit und politische Gefolgschaft schuldete. (Patronat)

Quellenangabe

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