Politik und Recht
Pakistan ist eine parlamentarische Republik, in der die vier Provinzen eigene Parlamente und Regierungen haben. Staatsoberhaupt des ganzen Landes ist der Staatspräsident. Er muss Muslim sein und hat überwiegend repräsentative Funktionen. Das Parlament beschließt die Gesetze. Es besteht aus zwei Kammern: der Nationalversammlung und dem Senat. Das Volk wählt die
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