olympische Zulassungsregel
olympische Zulassungsregel, die vom Internationalen Olympischen Komitee (IOK) in seiner Charta (Regel 45) festgelegten Grundsätze über die Startberechtigung bei Olympischen Spielen.
Zugelassen sind alle Sportler, die entsprechend der Olympischen Charta und den vom IOK anerkannten Regeln der Weltfachverbände teilnahmeberechtigt sind. Das gilt auch für derzeitige und frühere Berufssportler, wenn sie sich unter Verzicht auf Werbung und Geldpreise während der Olympischen Spiele strikt den olympischen Bestimmungen unterwerfen. Diese Grundsätze umfassen für alle
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