Nutzungsausfall
Nutzungs|ausfall, der Ausfall der Nutzungsmöglichkeit einer Sache, z. B. durch Beschädigung; der Nutzungsausfall stellt einen ersatzfähigen Vermögensschaden dar, sofern die ständige Verfügbarkeit der Sache für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Geschädigten von zentraler Bedeutung ist. So kann z. B. der Eigentümer eines privat genutzten Kfz, der durch einen fremdverschuldeten Verkehrsunfall
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